Urheberrechtsrichtlinien für GPAI-Systeme variieren je nach Gerichtsbarkeit.
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Urheberrechtsunsicherheit gehört zu den Haupthemmnissen für die sichere Einführung von Allzweck-KI (General-Purpose AI, GPAI)-Systemen durch Unternehmen. Hochentwickelte GPAI-Systeme werden typischerweise mit Texten, Bildern und Code trainiert, die im Internet verfügbar sind, von denen einige urheberrechtlich geschützt sind. Die Rechtmäßigkeit des Trainings von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschützten Informationen hängt jedoch davon ab, ob solche Informationen unter eine Ausnahme des Urheberrechtsschutzes fallen, wie beispielsweise „fair use“ in den USA oder „Text- und Data-Mining“ in der EU.
Für Unternehmen, die GPAI-Systeme nutzen, umfassen die zu beachtenden Urheberrechtsaspekte:
Anforderung an menschliche Urheberschaft: In vielen Rechtsordnungen ist Urheberrechtsschutz nur für Materialien verfügbar, die von Menschen geschaffen wurden. Daher müssen Unternehmen interpretieren, was eine wesentliche menschliche Urheberschaft ausmacht.
Ähnlichkeit zum Ausgangsmaterial: GPAI-Systeme erzeugen manchmal Ausgaben, die spezifischen urheberrechtlich geschützten Materialien innerhalb ihrer Trainingsdaten ähneln, was den Benutzer potenziellen Rechtsverletzungsansprüchen aussetzen könnte.
Unterschiedliche Urheberrechtsinterpretationen nach Rechtsordnung: Urheberrechtsgesetze, regulatorische Leitlinien und gerichtliche Entscheidungen unterscheiden sich manchmal je nach Rechtsordnung, was die Komplexität für international tätige Unternehmen erhöht.
Unternehmen können die Urheberrechtsrisiken bei der Nutzung von GPAI-Systemen verringern, indem sie:
Verständnis der Anbieterfreistellung: Viele große Anbieter von GPAI-Systemen stellen Kunden gegenüber Ansprüchen auf Urheberrechtsverletzung in Bezug auf Systemausgaben schadlos. Diese Freistellung variiert häufig je nach Version und Stufe des verwendeten KI-Systems und anderen Faktoren.
Anbieter nach Trainingsdaten fragen: Unternehmen sollten wissen, wo die Anbieter der von ihnen genutzten GPAI-Systeme ihre Trainingsdaten bezogen haben und sicherstellen, dass die Daten legal erworben wurden.
Unternehmenshaltung zu wesentlicher menschlicher Urheberschaft teilen: Jeder, der innerhalb des Unternehmens GPAI-Systeme nutzt, sollte sich der Unternehmensposition darüber bewusst sein, was wesentliche menschliche Urheberschaft ausmacht, die in einfacher und klarer Sprache kommuniziert werden sollte.
Beobachtung rechtlicher Entwicklungen: Obwohl Gerichtsverfahren in der Regel Zeit zur Klärung benötigen, können sie signifikante Auswirkungen haben, sobald eine Entscheidung getroffen wird. Unternehmen sollten relevante Fälle sowie Gesetzes- und regulatorische Entwicklungen im Auge behalten, damit sie neue Informationen schnell in ihre KI-Governance-Programme integrieren können.
(Beachten Sie, dass die hier besprochenen Urheberrechtsfragen von der Sicherstellung, dass unternehmenseigene, persönliche oder anderweitig wertvolle Informationen nicht verwendet werden, um GPAI-Systeme weiter zu trainieren, getrennt sind, was den Rahmen dieses Artikels sprengt.)
Für die Zwecke des EU-KI-Gesetzes, das Urheberrechtsfragen für GPAI-Systeme in den Artikeln 53(1)(c) und (d) behandelt, erstellt das EU-KI-Büro einen GPAI-Verhaltenskodex, der die urheberrechtsbezogenen Anforderungen für GPAI-Anbieter klarstellen wird.
Der zweite von drei Entwürfen des GPAI-Verhaltenskodex, der am 19. Dezember 2024 veröffentlicht wurde, enthält mehrere urheberrechtsbezogene Verpflichtungen, darunter, dass GPAI-Anbieter eine interne Urheberrechtspolitik annehmen und öffentlich zusammenfassen sollten, die die Einhaltung des EU-Rechts sicherstellt, die Erstellung urheberrechtsverletzender Inhalte verhindert und Maßnahmen zur Identifizierung und Einhaltung von Rechtevorbehalten einführt.
Angesichts der signifikanten Änderungen zwischen dem ersten und zweiten Entwurf des GPAI-Verhaltenskodex sollten Unternehmen bis zum dritten und letzten Entwurf warten, der Ende April 2025 veröffentlicht werden soll, um besser zu verstehen, wie GPAI-Anbieter mit Urheberrechtsfragen umgehen sollen.
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