Eine spezifische Liste von hochriskanten KI-Anwendungsbereichen, die im EU-KI-Gesetz definiert sind und zwingende Compliance-Verpflichtungen auslösen.
Gemäß dem KI-Gesetz der EU (EU AI Act) werden in Anhang III acht sensible Bereiche identifiziert: Biometrie, kritische Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung, grundlegende öffentliche und private Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration/Grenzschutz sowie Rechtspflege. Jedes KI-System, das unter diese Kategorien fällt, gilt automatisch als Hochrisikosystem, es sei denn, es erfüllt bestimmte verfahrenstechnische Ausnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3.
Ein Unternehmen, das ein KI-Tool zur Bewertung von Lebensläufen von Bewerbenden entwickelt, stuft sein System als hochriskant ein, da der Bereich Beschäftigung (Employment) eine im Anhang III des EU-KI-Gesetzes aufgeführte Kategorie ist.




