
Einstufung nach Anhang III
Klassifizieren Sie jedes KI-System automatisch anhand der Kategorien in Anhang III – lückenlos dokumentiert durch einen Audit-Trail.
Dokumentation zu Artikel 11
Technische Dokumentation wird kontinuierlich pro Hochrisikosystem erfasst – nicht nachträglich rekonstruiert.
Meldung von Vorfällen nach Artikel 73
Arbeitsabläufe für schwerwiegende Vorfälle, die auf die regulatorischen Fristen abgestimmt sind.
Artikel 71 EU-Datenbank
Nachweispaket zur Registrierung in der EU-Datenbank pro Hochrisikosystem bereitgestellt.
Ausnahmepfad nach Artikel 6 Absatz 3
Dokumentieren Sie den Ausnahmefall gemäß den Richtlinien der Kommission vom 19. Mai 2026.
Omnibus-Bereitschaft
Verpflichtungen zu Transparenz und Wasserzeichen gemäß Artikel 5 sind ab Dezember 2026 auf der Plattform aktiv.
Von der Risikoklassifizierung bis zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen – Enzai operationalisiert die Einhaltung des EU-KI-Gesetzes.
Was die Compliance mit dem KI-Gesetz der EU tatsächlich erfordert – aufgeschlüsselt nach Artikeln und Verpflichtungsarten
Das KI-Gesetz der EU (EU AI Act) schafft Verpflichtungen, die sich grob in fünf operative Kategorien unterteilen lassen. Jede dieser Kategorien bezieht sich auf spezifische Artikel und konkrete Aufgaben, die Ihr Team bewältigen muss – nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis:
Risikoklassifizierung (Artikel 6 + Anhang III). Jedes betroffene KI-System muss klassifiziert werden – als verboten, mit hohem Risiko, mit begrenztem Risiko oder mit minimalem Risiko. Die Einstufung als Hochrisiko-System löst den Großteil der übrigen Verpflichtungen aus. Der Ausnahmepfad nach Artikel 6 Absatz 3 ist enger gefasst, als die meisten Teams angenommen haben; der Entwurf der Leitlinien der Kommission vom 19. Mai 2026 schränkt die Ausnahme weiter ein, indem er präzisiert, was „wesentlich beeinflussen“ in der Praxis bedeutet.
Technische Dokumentation (Artikel 11 + Anhang IV). Pro Hochrisiko-System: dokumentierter Systemzweck, Herkunft der Trainingsdaten, Validierungsverfahren, Nachweise über das Risikomanagement, Überwachungsergebnisse, Mechanismen zur menschlichen Aufsichtsführung. Diese Dokumentation muss kontinuierlich gepflegt und darf nicht erst für eine Prüfung rekonstruiert werden.
Risiko- und Qualitätsmanagement (Artikel 9 + 17). Ein Risikomanagementsystem sowie ein Qualitätsmanagementsystem müssen kontinuierlich über den gesamten Lebenszyklus der KI hinweg betrieben werden, einschließlich dokumentierter Überprüfungszyklen.
Überwachung nach dem Inverkehrbringen + Meldung von Vorfällen (Artikel 72 + 73). Aktive Überwachung von Hochrisiko-Systemen nach deren Bereitstellung; schwerwiegende Vorfälle müssen den Behörden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gemeldet werden.
Transparenzpflichten (Artikel 50 + neue Verbote nach Artikel 5). KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, synthetische Inhalte erzeugen oder Deepfakes erstellen, unterliegen Transparenzpflichten. Zwei neue Verbote nach Artikel 5, die durch das Digital Omnibus-Gesetz mit Wirkung zum 2. Dezember 2026 hinzugefügt wurden: KI-generierte, nicht einvernehmliche intime Darstellungen sowie die obligatorische Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten durch Wasserzeichen.
Verpflichtung | Anbieter | Betreiber |
|---|---|---|
Risikoklassifizierung | Primär | Verifizieren + bestimmungsgemäße Verwendung anwenden |
Technische Dokumentation (Anhang IV) | Primär | Betriebsaufzeichnungen führen |
Risiko- + Qualitätsmanagement | Primär | Betrieb innerhalb des vorgegebenen Rahmens des Anbieters |
Überwachung nach dem Inverkehrbringen | Erforderlich | Erforderlich (innerhalb des Betreiberrahmens) |
Meldung von Vorfällen (Artikel 73) | Erforderlich | Erforderlich |
Registrierung in der EU-Datenbank (Artikel 71) | Erforderlich | Nicht zutreffend |
Transparenz gemäß Artikel 50 | Ausgelöst durch Systemtyp | Ausgelöst durch Bereitstellungskontext |

Wir helfen Ihnen, Antworten zu finden
Ab wann ist das KI-Gesetz der EU für unser Unternehmen anwendbar?
Das EU-KI-Gesetz findet Anwendung, wenn Sie KI-Systeme auf dem EU-Markt bereitstellen, sie in der EU in Betrieb nehmen oder sie als Betreiber in der EU nutzen. Organisationen außerhalb der EU fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich, sobald die Ergebnisse des KI-Systems in der EU verwendet werden.
Was hat sich mit den Richtlinien zu Artikel 6 Absatz 3 vom Mai 2026 geändert?
Welche neuen Verbote nach Artikel 5 gelten im Digital Omnibus?
Welche Nachweise sind für die Dokumentation gemäß Artikel 11 erforderlich?
Wie handhabt Enzai die Registrierung in der EU-Datenbank gemäß Artikel 71?
Was geschieht, wenn sich die Richtlinien der Kommission ändern?
Antwort innerhalb von 24 Stunden
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