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Das Colorado-KI-Gesetz (SB 24-205), die erste umfassende KI-Regelung auf US-Bundesstaatsebene, wurde im Mai 2026 aufgehoben und durch das Gesetz Colorado SB 26-189 ersetzt, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt und einen engeren Fokus auf automatisierte Entscheidungsfindungstechnologien legt.
Der ursprünglich im Mai 2024 unterzeichnete und für das Inkrafttreten am 30. Juni 2026 vorgesehene Colorado AI Act (SB 24-205) war das erste umfassende US-Bundesstaatengesetz, das Entwicklern und Bereitstellern von Hochrisiko-KI-Systemen Sorgfaltspflichten auferlegte. Es führte jährliche Folgenabschätzungen sowie eine widerlegbare Vermutung angemessener Sorgfalt für Organisationen ein, die ihre Governance an den Standards NIST AI RMF oder ISO 42001 ausrichten – womit freiwillige Standards de facto in einen rechtlichen sicheren Hafen umgewandelt wurden. Das Gesetz wurde im Mai 2026 durch den Gesetzentwurf Senate Bill 26-189 nach rechtlichen Anfechtungen und Widerständen aus der Industrie bezüglich der Tragweite der ursprünglichen Definition von „Hochrisiko-KI-Systemen“ aufgehoben. Die nachfolgende Regelung, ebenfalls unter der Nummer SB 26-189, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und konzentriert sich in engerem Rahmen auf automatisierte Entscheidungsfindungstechnologien (ADMT) in den Bereichen Beschäftigung, Kreditvergabe, Wohnen, Bildung und Gesundheitswesen. Der im ursprünglichen Gesetz verankerte Mechanismus der widerlegbaren Vermutung bleibt ein einflussreiches Strukturmodell, das sich mittlerweile in anderen KI-Regulierungen auf Bundesstaatsebene widerspiegelt.
Real world example:
Ein in Colorado ansässiges Versicherungsunternehmen, das sich auf seine erste jährliche Folgenabschätzung gemäß SB 24-205 vorbereitet hatte, bewertete seinen Compliance-Ansatz nach der Aufhebung neu. Das Team ordnete seine im Anwendungsbereich befindlichen Systeme den neuen ADMT-Auslösern von SB 26-189 zu, beschränkte den Umfang auf Anwendungsfälle mit erheblichen Auswirkungen (Consequential Decisions) und baute seine Evidenzbasis im Hinblick auf die neuen Anforderungen für Folgenabschätzungen von Bereitstellern und Verbraucherhinweise vor Januar 2027 neu auf.




