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Ein Verfahren im Rahmen des EU-KI-Gesetzes, bei dem ein Anbieter selbst bestätigt, dass sein Hochrisiko-KI-System alle regulatorischen Anforderungen erfüllt, ohne dass eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle erforderlich ist.
Die meisten eigenständigen Hochrisikosysteme gemäß Anhang III (z. B. im Bereich Personalrekrutierung oder Bildung) ermöglichen Bewertungen auf Basis interner Kontrollen, vorausgesetzt, das Unternehmen verfügt über ein robustes Qualitätsmanagementsystem und hält sich an harmonisierte Standards. Selbstbewertete Systeme erfordern dennoch eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung.
Real world example:
Ein Logistikunternehmen fu00fchrt eine interne Pru00fcfung seiner KI zur Routenoptimierung durch (die als kritische Infrastruktur eingestuft ist) und unterzeichnet eine EU-Konformitu00e4tserklu00e4rung auf der Grundlage seiner internen Tests und Dokumentationen.




