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Das Prinzip, nur diejenigen Daten zu erheben, die für einen bestimmten Zweck absolut erforderlich sind, wodurch das Risiko von Missbrauch oder Datenpannen minimiert wird.
Ein bewährtes Verfahren zum Datenschutz und eine gesetzliche Anforderung (z. B. gemäß DSGVO), die die Datenerfassung auf die für einen bestimmten Anwendungsfall erforderlichen Mindestfelder beschränkt. Dies reduziert das Risiko von Datenpannen und vereinfacht die Compliance, da unnötige sensible Daten vermieden werden. Die Umsetzung erfolgt durch Anforderungsanalysen, Erfassungsformulare mit Feldbeschränkungen und regelmäßige Datenbereinigungsroutinen zur Löschung veralteter Datensätze.
Praxisbeispiel:
Ein Ride-Hailing-Anbieter gestaltet seinen Registrierungsprozess neu, um nur noch Name, E-Mail-Adresse und Zahlungsinformationen zu erfassen – optionale Profilfelder wie „Heimatadresse“ werden entfernt. Zudem werden vierteljährliche Skripte eingerichtet, um GPS-Protokolle, die älter als 30 Tage sind, zu löschen. Dies minimiert die Auswirkungen von Datenpannen und vereinfacht das Einwilligungsmanagement.




