Sekundärrecht der Europäischen Union, das von der Europäischen Kommission erlassen wird, um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung von Primärrecht festzulegen, und das in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich ist.
Durchführungsrechtsakte stellen das Instrument dar, mit dem das EU-Primärrecht in betriebliche Details übersetzt wird. Sie legen in der Regel technische Standards, verfahrenstechnische Anforderungen oder Implementierungsmethoden fest, auf die sich das Primärrecht bezieht, die es selbst jedoch nicht definiert. Im Rahmen des EU-KI-Gesetzes (EU AI Act) hängen mehrere Verpflichtungen von Durchführungsrechtsakten ab, um eine vollständige operative Definition zu erhalten, darunter technische Standards für die digitale Kennzeichnung (Watermarking), Vorlagen für Konformitätsbewertungen und Formate für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Durchführungsrechtsakte durchlaufen das Komitologieverfahren, an dem Vertreter der Mitgliedstaaten beteiligt sind, sowie eine parlamentarische Kontrollphase. Fachleute sollten Durchführungsrechtsakte aufmerksam verfolgen, da hier hochrangige regulatorische Verpflichtungen in konkrete technische Anforderungen und Compliance-Vorgaben überführt werden.
Die im EU-KI-Gesetz verankerte Verpflichtung zur obligatorischen Kennzeichnung durch Wasserzeichen, die am 2. Dezember 2026 in Kraft tritt, wird durch einen Durchführungsrechtsakt operationalisiert, der den technischen Standard für die Einbettung und Erkennung von Wasserzeichen definiert. Bis zur Veröffentlichung dieses Durchführungsrechtsakts müssen Entwicklungsteams, die Proof-of-Concepts für Wasserzeichen konzipieren, auf Basis wahrscheinlicher Referenzstandards wie den C2PA Content Credentials arbeiten, anstatt auf eine endgültige Spezifikation zurückgreifen zu können.




