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Anforderungen an die Datenresidenz bei KI: Was 2026 gilt

Anforderungen an die Datenresidenz bei KI: Was 2026 gilt

Anforderungen an die Datenresidenz bei KI: Was 2026 gilt

Die Datenresidenz bei KI regeln die DSGVO-Vorgaben für Drittlandübermittlungen, DORA, PRA SS2/21 und Gesetze außerhalb der EU, nicht der AI Act. Was jedes Regelwerk verlangt und mit welchen Kontrollen Sie die Einhaltung nachweisen.

Die Datenresidenz bei KI regeln die DSGVO-Vorgaben für Drittlandübermittlungen, DORA, PRA SS2/21 und Gesetze außerhalb der EU, nicht der AI Act. Was jedes Regelwerk verlangt und mit welchen Kontrollen Sie die Einhaltung nachweisen.

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12 Min. Lesezeit

Anforderungen an die Datenresidenz bei KI ergeben sich aus den Gesetzen, die bereits für die von einem KI-System verarbeiteten Daten gelten, nicht aus dem KI-Recht selbst. Kapitel V der DSGVO, DORA, PRA SS2/21, das chinesische PIPL und die indischen DPDP Rules fragen jeweils, wohin Prompts, Ausgaben, Protokolle und Embeddings gelangen. Der EU AI Act schreibt keine Datenresidenz vor. Schwierig ist der Nachweis, wo eine Inferenz tatsächlich ausgeführt wurde.

Worin unterscheiden sich Datenresidenz, Datensouveränität und Datenlokalisierung?

Ein Datenresidenz-Programm, das die drei Begriffe als Synonyme behandelt, beantwortet die falsche Frage.

Datenresidenz bezeichnet den Ort, an dem Daten physisch gespeichert und verarbeitet werden. In der Regel entscheidet die Organisation selbst darüber und legt ihn vertraglich und per Konfiguration fest; Datenresidenz kann auch bestehen, ohne dass ein Gesetz sie verlangt. Der Glossareintrag von Enzai zur Datenresidenz enthält die KI-spezifische Definition.

Datensouveränität beschreibt, welcher Staat mit seinen Gesetzen, Gerichten und hoheitlichen Zugriffsbefugnissen auf die Daten zugreifen kann. Sie richtet sich nach der rechtlichen Reichweite des Anbieters ebenso wie nach dem Standort der Hardware. Ein Anbieter mit Hauptsitz in den USA, der eine EU-Region betreibt, erfüllt die Datenresidenz, bleibt aber US-amerikanischen Rechtsverfahren unterworfen. Genau darum geht es bei der Datensouveränität.

Datenlokalisierung ist eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine bestimmte Datenkategorie im Inland verbleiben muss und nur über ein vorgeschriebenes Verfahren oder gar nicht ins Ausland übermittelt werden darf. Als einziger der drei Begriffe ist sie bereits für sich genommen eine Anforderung. Artikel 40 des chinesischen PIPL ist eine Lokalisierungsvorschrift, die DSGVO dagegen nicht: Sie regelt Übermittlungen, und eine konforme Übermittlung ist rechtmäßig. Der Glossareintrag von Enzai zur Lokalisierung verwendet den Begriff im produktbezogenen Sinn, also für die Anpassung von KI-Systemen an lokale Märkte.

Warum ist Datenresidenz bei KI schwerer nachzuweisen?

Klassisch wurde Datenresidenz auf der Datenbankebene geregelt. KI bewegt Daten auf der Inferenzebene, wo die Datenpfade weniger sichtbar sind und häufig standardmäßig dem globalen Routing des Anbieters folgen.


KI-Datenpfad

Residenzfrage, die sich stellt

Kontrolle, die sie beantwortet

Prompt an ein gehostetes Modell

Welche Region die Anfrage verarbeitet hat und ob ein Failover sie anderswohin umgeleitet hat

Regional fixierter oder Data-Zone-Endpunkt; Protokollierung der Region pro Anfrage

Rückgabe und Protokollierung der Antwort

Wo und wie lange der Anbieter Prompt- und Ausgabeprotokolle speichert

Vertragliche Aufbewahrungsfristen; Zero-Retention-Konfiguration, sofern angeboten

Missbrauchsüberwachung und Telemetrie

Ob Sicherheitsprüfungen des Anbieters Inhalte aus der Region kopieren

Schriftliche Angabe des Überwachungsstandorts; Ausschluss, sofern der Anbieter dies unterstützt

Training oder Feinabstimmung mit übermittelten Daten

Ob regulierte Daten in einer anderen Rechtsordnung zu Modellgewichten werden

Vertragliche Zusage, nicht mit den Daten zu trainieren; Opt-out als Nachweis dokumentiert

Multi-Region-Failover und globale Inferenzprofile

Ob das Standard-Routing die in der Architektur vorgesehene Region ignoriert

Explizite Auswahl geografischer Profile; Sperrlisten für globale Endpunkte

Embeddings und Vektorspeicher

Ob eine abgeleitete Kopie personenbezogener oder vertraulicher Daten in einer anderen Region liegt als die Quelle

Vektoren als regulierte Daten behandeln; Vektorspeicher regional fixieren; im Inventar erfassen

Regionsübergreifendes Retrieval

Ob ein Retrieval-Schritt Dokumente aus einem Speicher außerhalb der Region der Anfrage abruft

Regional begrenzte Retrieval-Indizes; Zugriffsprotokollierung

In bestehende SaaS-Lösungen integrierte KI-Funktionen

Ob eine neue KI-Funktion des Anbieters ohne Mitteilung einen Unterauftragsverarbeiter oder eine Region hinzugefügt hat

Benachrichtigung bei Wechsel von Unterauftragsverarbeitern; Prüfung der KI-Funktionen von Anbietern im Inventar

Zwei dieser Pfade werden regelmäßig übersehen. Aus Embeddings lässt sich annähernd der Ausgangstext rekonstruieren, ein Vektorspeicher in einer zweiten Region ist also eine zweite Kopie regulierter Daten. Zudem ist das Standard-Routing auf mehreren großen Plattformen global, sodass ein für eine Region konzipiertes System beim ersten Kapazitätsengpass in einer anderen laufen kann. Fragen an den Anbieter behandelt der Enzai-Leitfaden zur Risikobewertung von KI von Drittanbietern.

Was verlangen DSGVO und UK-DSGVO für KI-Verarbeitung außerhalb der Region?

Die DSGVO verlangt nicht, dass personenbezogene Daten im EWR verbleiben. Kapitel V (Artikel 44 bis 49) beschränkt Übermittlungen in Drittländer, sofern nicht einer von drei Wegen greift: ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45; geeignete Garantien nach Artikel 46, etwa Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften; oder eine Ausnahme nach Artikel 49, die laut EDSA nur das letzte Mittel sein sollte. Ein Prompt mit personenbezogenen Daten, der an ein in den USA gehostetes Modell gesendet wird, ist eine Übermittlung.

Für in den USA gehostete Modelle stützt sich die Angemessenheit auf das EU-US Data Privacy Framework (DPF), angenommen am 10. Juli 2023. Das Gericht der EU bestätigte es am 3. September 2025 in der Rechtssache Latombe/Kommission (T-553/23). Philippe Latombe legte am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel beim EuGH ein (Rechtssache C-703/25 P). Mit Stand vom 14. September 2026 ist das Verfahren anhängig, daher sollten DPF-Übermittlungen mit Standardvertragsklauseln als Rückfallebene dokumentiert werden.

Datenflüsse aus dem Vereinigten Königreich in den EWR stützen sich auf die erneuerten Angemessenheitsbeschlüsse der Kommission für das Vereinigte Königreich, angenommen am 19. Dezember 2025 und gültig bis zum 27. Dezember 2031. Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich verlangt der Leitfaden des ICO eine Angemessenheitsregelung, eine geeignete Garantie (das IDTA oder das Addendum) mit einer Transfer-Risikobewertung oder eine Ausnahme. Die Angemessenheitsliste der Kommission umfasst seit dem 26. Januar 2026 auch Brasilien.

Schreibt der EU AI Act Datenresidenz vor?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/1689 enthält keine Bestimmung, nach der Daten in der Union gespeichert oder verarbeitet werden müssen, und auch der Digital-Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) hat keine solche eingeführt.

Für Hochrisiko-KI-Systeme berühren dennoch zwei Artikel die Datenresidenz. Artikel 10 (Daten und Daten-Governance) verlangt, dass Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze geeigneten Daten-Governance-Verfahren unterliegen; hier wird eine Residenzrichtlinie festgehalten. Artikel 12 (Aufzeichnungspflichten) verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme „technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Protokollierung) während des Lebenszyklus des Systems ermöglichen“, und nach Artikel 26 Absatz 6 müssen Betreiber diese Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Protokolle mit personenbezogenen Daten fallen unter Kapitel V der DSGVO. Wo ein Anbieter die Protokolle nach dem AI Act speichert, ist daher eine Frage der Datenübermittlung. Diese Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I; eine Übersicht der Fristen enthält der Enzai-Leitfaden zur Compliance mit dem EU AI Act.

Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854), anwendbar seit dem 12. September 2025, ist ein verwandter Hebel: Kapitel VI gibt Kunden das Recht, den Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, wobei Wechselentgelte ab dem 12. Januar 2027 entfallen, und Artikel 32 verpflichtet Anbieter, sich staatlichen Zugriffen aus Drittländern auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten zu widersetzen.

Was erwartet die Finanzaufsicht beim Ort der Verarbeitung?

Auch die Finanzaufsicht schreibt keine Datenresidenz vor. Sie verlangt jedoch, dass das Institut den Standort jedes wesentlichen IKT-Dienstes kennt, dokumentiert und vertraglich festlegt. Bei einem KI-System sind das der Endpunkt, die Protokolle und jede Pipeline zur Feinabstimmung.

Nach DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) verlangt Artikel 28 Absatz 3 ein Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern. Die Vorlage in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 der Kommission enthält Felder für das Land der Leistungserbringung und den Speicherort ruhender Daten, wie die Q&A der EIOPA zur Vorlage bestätigen. Nach Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b müssen IKT-Verträge „die Standorte, nämlich die Regionen oder Länder, an denen die vertraglich vereinbarten oder als Unterauftrag vergebenen Funktionen und IKT-Dienstleistungen bereitzustellen sind und an denen Daten zu verarbeiten sind, einschließlich des Speicherorts“ angeben, und Änderungen sind vorab mitzuteilen. Ein Anbieter, der sich vorbehält, Inferenz global zu routen, kann diese Klausel nicht vorbehaltlos unterzeichnen. Auch die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) verlangen, im Register „den Ort (d. h. Land oder Region) der Daten“ zu erfassen (Absatz 54).

Im Vereinigten Königreich gilt PRA SS2/21 für Banken, Building Societies, von der PRA benannte Wertpapierfirmen und Versicherer unter Solvency II, in der seit dem 31. Dezember 2024 geltenden Fassung. Nach Absatz 6.4 müssen Vereinbarungen über wesentliche Auslagerungen die Regionen oder Länder nennen, in denen die Leistung erbracht und Daten gespeichert, verarbeitet oder übermittelt werden, und Änderungen sind mitzuteilen. Absatz 7.7 stellt klar, dass die PRA restriktive Datenlokalisierung nicht befürwortet. Wie sich diese Anforderungen auf KI-Anbieter übertragen lassen, zeigt die Enzai-Seite zum Risiko-Management für Dritthersteller-KI.

Was sagen die Regeln des öffentlichen Sektors zur Verlagerung von Daten an KI-Dienste im Ausland?

Im Vereinigten Königreich ist die Lage auf der Stufe OFFICIAL großzügig und bei Gesundheitsdaten an Bedingungen geknüpft. Das Government Cyber Security Policy Handbook hält fest, dass Daten der Stufe OFFICIAL, einschließlich der Kennzeichnung SENSITIVE, „in Rechenzentren oder Cloud-Regionen im Ausland gespeichert und verarbeitet werden können, wenn zufriedenstellende rechtliche, datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Vorkehrungen bestehen“. Der Offshoring-Leitfaden von NHS England vom 28. Mai 2025 sieht standardmäßig ein Hosting im Vereinigten Königreich vor; ein Hosting im EWR, in einem Land mit Angemessenheitsstatus oder in den USA ist nur bei geringem Risiko und mit Freigabe durch den SIRO zulässig. Das Cloud Security Principle 2 des NCSC liefert die Prüffragen zu Speicherländern und zur rechtlichen Zuständigkeit.

Welche Regelwerke außerhalb der EU sind für KI-Datenresidenz relevant?


Regelwerk

Stand: September 2026

Anforderungen an die KI-Verarbeitung

Lokalisierungspflicht

Kapitel V DSGVO (EU)

In Kraft; DPF in erster Instanz bestätigt, Rechtsmittel C-703/25 P anhängig

Rechtmäßiger Übermittlungsweg für Prompts, Protokolle und Embeddings mit personenbezogenen Daten

Nein

UK-DSGVO

In Kraft; EU-Angemessenheit bis 27. Dezember 2031 verlängert

IDTA oder Addendum plus Transfer-Risikobewertung bei eingeschränkten Übermittlungen

Nein

EU AI Act

Hochrisiko-Pflichten ab 2. Dezember 2027 und 2. August 2028

Dokumentation der Daten-Governance (Art. 10), Protokollierung (Art. 12), sechsmonatige Aufbewahrung der Protokolle (Art. 26 Abs. 6)

Nein

DORA und EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EU-Finanzsektor)

DORA anwendbar seit 17. Januar 2025

Speicherort ruhender Daten und Land der Leistungserbringung im Register erfassen; Vertragsklausel zu Verarbeitungsstandorten

Nein

PRA SS2/21 (Finanzsektor UK)

Aktuelle Fassung gültig seit 31. Dezember 2024

Vertragsklausel zum Datenstandort; risikobasierte Standortbewertung

Nein, ausdrücklich festgehalten

PIPL (China) und CAC-Bestimmungen vom 22. März 2024

In Kraft

Sicherheitsbewertung ab 1 Million Personen oder 10.000 sensiblen Datensätzen pro Jahr; Standardvertrag oder Zertifizierung bei 100.000 bis 1 Million; darunter Ausnahmen

Ja, für CIIOs und Verarbeiter oberhalb der CAC-Schwellenwerte (Art. 40)

DPDP Act 2023 (Indien) und DPDP Rules 2025

Rules am 13. November 2025 bekannt gemacht; Kernvorschriften gelten ab 13. Mai 2027

Rule 15: Übermittlungen zulässig vorbehaltlich der Bedingungen der Zentralregierung; Rule 13(4): Significant Data Fiduciaries müssen von der Regierung festgelegte personenbezogene Daten und die zugehörigen Verkehrsdaten in Indien speichern

Ja, für SDFs, beschränkt auf noch festzulegende Datenkategorien

PDPL (Saudi-Arabien), Übermittlungsverordnung geändert am 1. September 2024

In Kraft; Primärquelle nicht abgerufen, siehe Hinweise

Angemessenheit, SCC, verbindliche gemeinsame Regeln oder Zertifizierung für Übermittlungen nach Artikel 29

Keine allgemeine Pflicht; sektorale Genehmigungen möglich

Privacy Act (Australien), APP 8

In Kraft; Ausnahme für per Verordnung benannte Länder am 11. Dezember 2024 eingeführt

Angemessene Maßnahmen vor einer Offenlegung im Ausland; Verantwortlichkeit für den Empfänger nach s 16C

Nein

LGPD (Brasilien), Artikel 33 und ANPD-Resolution 19/2024

In Kraft; Frist zur Übernahme der SCC am 23. August 2025 abgelaufen; EU am 27. Januar 2026 als angemessen anerkannt

Angemessenheit, ANPD-Standardklauseln, globale Unternehmensregeln oder Einwilligung

Nein

Drei Zeilen verändern Architekturentscheidungen. Die chinesischen Schwellenwerte zählen Personen kumuliert pro Jahr, sodass ein Kundenservice-Assistent, der Gesprächsprotokolle an ein Modell im Ausland sendet, die Marke von 100.000 schnell überschreiten kann. Die indische Rule 13(4) erfasst nicht nur die Nutzdaten, sondern auch die „Verkehrsdaten zu ihrem Fluss“; die betroffenen Datenkategorien waren in keiner der für diesen Beitrag ermittelten Quellen bekannt gemacht. Durch die gegenseitige Angemessenheit mit der EU ist ein Endpunkt in einer EU-Region ein rechtmäßiges Ziel für brasilianische personenbezogene Daten, ohne dass Klauseln nötig sind.

Mit welchen Kontrollen bleibt der Datenpfad eines KI-Systems in der Region?

Vier Kontrollen leisten den Großteil der Arbeit, und die Dokumentation der Anbieter zeigt, warum man bei „regional“ genau hinsehen muss.

Regional fixierte Inferenz ist verfügbar, aber nicht immer voreingestellt. Laut der Dokumentation zu Bereitstellungstypen von Microsoft bleiben ruhende Daten bei jedem Bereitstellungstyp in der festgelegten Azure-Geografie, doch Global-Typen können Prompts „in jeder Azure-Region“ verarbeiten, Data-Zone-Typen nur innerhalb der Zone USA, EU oder APAC und Standard-Typen innerhalb der vom Kunden festgelegten Geografie. Die Dokumentation zur regionsübergreifenden Inferenz von AWS erläutert, dass ein geografisches Inferenzprofil das Routing auf die USA, die EU oder APAC beschränkt, während Bedrock bei einem globalen Profil jede kommerzielle Region wählen kann. Die Seite zu Datenkontrollen von OpenAI nennt zehn Speicherregionen, unterstützt regionale Verarbeitung aber nur in den USA, in Europa und in den VAE. Die Dokumentation der Claude Platform von Anthropic bietet einen Parameter inference_geo mit den Werten us und global, wobei global die Voreinstellung ist, sowie für ruhende Daten eine auf die USA beschränkte Workspace-Geo. Jede dieser Seiten ist präzise, und jede macht die globale Option zum Weg des geringsten Widerstands.

Vertragliche Zusagen zu Protokollierung, Aufbewahrung und Training schließen die Lücken, die sich per Konfiguration nicht schließen lassen. OpenAI etwa dokumentiert, dass API-Inhalte nur mit Opt-in des Kunden für das Training verwendet werden und dass Protokolle der Missbrauchsüberwachung bis zu 30 Tage aufbewahrt werden, sofern Zero Data Retention nicht aktiviert ist. Diese Bedingungen gehören in den Inventareintrag.

Bei den risikoreichsten Systemen klären eigene Modelle (Bring Your Own Model) und private Bereitstellungen die Frage, weil das Unternehmen den Inferenzpfad dann selbst protokolliert. Die Enzai-Plattform geht davon aus, dass Kunden ihr eigenes Modell und ihre eigenen Leitplanken mitbringen, und setzt keinen bestimmten LLM-Anbieter voraus. Die Entscheidung über die Datenresidenz bleibt so beim Kunden.

Nachweise sind die Kontrolle, nach der Aufsichtsbehörden fragen werden. Wer als Aufsicht das DORA-Register liest oder als Prüfer ein Transfer Impact Assessment testet, braucht für jedes System die festgelegte Region, das Protokoll, das belegt, dass die Anfragen dort geblieben sind, die Aufbewahrungsklausel und den Übermittlungsmechanismus. Genau diesen Datensatz enthält das KI-Inventar: ein Eintrag pro System mit Verweisen auf Anbieter und Modell, zugeordneten Frameworks und angehängten Nachweisen. So wird Datenresidenz zu einem abfragbaren Attribut.

Was das in der Praxis bedeutet

  1. Klassifizieren Sie jeden KI-Datenpfad, nicht jedes KI-System. Erfassen Sie für jeden Eintrag im KI-Inventar, wo Prompts verarbeitet und wo Ausgaben und Protokolle gespeichert werden, ob und wo Embeddings existieren und ob Daten für das Training verwendet werden. Ein regionaler Endpunkt mit globalem Fallback sind zwei Pfade.

  2. Korrigieren Sie die Voreinstellung. Bietet die Plattform eine Data Zone, ein geografisches Profil oder einen Regionsparameter, setzen Sie diese Einstellung im Code, sperren Sie die globale Option per Richtlinie und bewahren Sie den Konfigurationsexport als Nachweis auf.

  3. Ordnen Sie jeden Pfad seinem Regelwerk zu: Übermittlungsweg nach DSGVO, DORA-Register und Vertragsklausel, Formulierung nach SS2/21 Absatz 6.4, Zählung gegen die PIPL-Schwellenwerte. Das Enzai-Modul für Compliance-Frameworks bildet die DSGVO neben dem EU AI Act ab, sodass Nachweise wiederverwendet werden können, wo sich Pflichten überschneiden.

  4. Hängen Sie die Vertragsbedingungen an den Systemeintrag an: Aufbewahrungsfrist, Ausschluss vom Training, Überwachungsstandort, Mitteilung bei Wechsel von Unterauftragsverarbeitern und Standorten, jeweils mit Prüfdatum.

  5. Prüfen Sie bei Änderungen erneut. Eine neue Modellversion, eine neue Region eines Anbieters, ein EuGH-Urteil in der Rechtssache C-703/25 P oder eine Bekanntmachung des MeitY nach Rule 13(4) sollte eine Prüfung aller betroffenen Pfade auslösen.

Sprechen Sie mit dem Enzai-Team, um zu sehen, wie Residenzattribute und Übermittlungsnachweise an einen Systemeintrag angehängt werden.

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